Was ist IOSS (Import-One-Stop-Shop)?

In diesem Artikel wird das neue IOSS-Verfahren erläutert und auch, welche Auswirkungen es auf Sie als internationalen Versender hat.

Was ist IOSS?

Am 1. Juli 2021 hat die EU ihre Mehrwertsteuerbestimmungen geändert. Die Mehrwertsteuer wird beim Import in die EU jetzt unabhängig vom Wert erhoben. Im Zuge dessen gilt die Befreiung für Waren im Wert von bis zu 22 € nicht mehr.

Der Satz der erhobenen Mehrwertsteuer ergibt sich dabei nun in Abhängigkeit vom Wohnsitzland des Empfängers, wobei sich die Mehrwertsteuersätze innerhalb der EU je nach Land unterscheiden können.

Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Nutzern, sich je nach Standort als IOSS (Import-One-Stop-Shop) oder OSS (One-Stop-Shop) zu registrieren, um sowohl Kosten zu sparen als auch die Abläufe beim Zoll zu vereinfachen.

Aktuelle Situation

Seit 1. Juli 2021

Wert ≤ 22 €:
Es muss keine Mehrwertsteuer gezahlt werden (BEFREIUNG)
Keine Gebühr für die Zollabfertigung

Wert ≤ 150 €

Mehrwertsteuer
Formelle Abfertigung
Zollabfertigung
Entweder IOSS (Verkäufer aus Drittstaat) oder OSS (Verkäufer aus der EU)

Wert zwischen 22 € und 150 €

Mehrwertsteuer
Formelle Abfertigung
Zollabfertigung

Wert über 150 €:

Mehrwertsteuer
Formelle Abfertigung
Zollabfertigung
Einfuhrzölle

Wert über 150 €:

Mehrwertsteuer
Formelle Abfertigung
Zollabfertigung
Einfuhrzölle

Was sind die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen? IOSS im Vergleich zu OSS

IOSS

Der Import One-Stop-Shop (IOSS) dient als elektronisches Portal, das die Deklarierung und Zahlung der Mehrwertsteuer für Fernverkäufe von aus einem Drittland importierten Waren (mit einem Wert von höchstens 150 €) für Verkäufer aus dem Ausland zentralisiert.


Beim IOSS werden Verbraucher/Käufer nur einmalig – nämlich zum Zeitpunkt des Kaufs – zur Kasse gebeten. Das bedeutet, dass bei der Lieferung keine unerwarteten Gebühren zu zahlen sind – im Gegensatz zu aktuellen Methoden (DDU- und einige DDP-Lösungen), bei denen Kunden die Einfuhrmehrwertsteuer und eine Verwaltungsgebühr zahlen müssen, um die Sendung zu erhalten. Der Mehrwertsteuersatz entspricht dem geltenden Mehrwertsteuersatz des EU-Mitgliedsstaats, in den die Waren geliefert werden (bedenken Sie, dass der Mehrwertsteuersatz nicht in allen EU-Staaten gleich ist).

Die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen betreffen B2C-Warensendungen von Standardwaren (d. h., ohne Verbrauchsteuern), die in die EU eingeführt und mit einem Wert von maximal 150 € bewertet werden.
Es bedeutet auch, dass Marktplätze wie Amazon und eBay für das Erheben und Einziehen der Mehrwertsteuer verantwortlich sind und bei Sendungen mit geringem Warenwert als Anbieter erachtet werden.

Weitere Informationen der Europäischen Union zum IOSS finden Sie unten:
IOSS

OSS

Früher mussten sich Unternehmen in der EU in jedem EU-Land, in dem sie Waren verkauften, für die Mehrwertsteuer registrieren und den Kunden die Mehrwertsteuer gemäß dem jeweils im Zielland geltenden Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellen, sobald der Umsatz einen bestimmten Schwellenwert erreicht hat.


Seit Juli 2021 entfällt diese Schwelle und die Mehrwertsteuersätze gelten nun bereits ab dem ersten Verkauf.


Unternehmen können sich jedoch dafür entscheiden, die Mehrwertsteuer nicht mehr über separate Mehrwertsteuerregistrierungen in den einzelnen EU-Staaten abzuwickeln, sondern sich stattdessen für das One-Stop-Shop-Verfahren anzumelden und eine einzige OSS-Mehrwertsteuererklärung für alle Umsätze abzugeben. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer dann in dem EU-Land, in dem das Unternehmen für OSS registriert ist, abgeführt und von dort an die entsprechenden EU-Länder der Endkäufer weitergeleitet.

 

Welche Auswirkungen hat dies auf das Geschäft?

Gemäß den neuen Mehrwertsteuerbestimmungen muss über eine elektronische Schnittstelle (z. B. einen Marktplatz oder eine E-Commerce-Website) die Höhe der von Käufern in der EU zu zahlenden Mehrwertsteuer vor Abschluss der Bestellung deutlich angezeigt werden, um sicherstellen, dass auf Waren, die in einen EU-Mitgliedsstaat gesendet werden, Mehrwertsteuer erhoben wird.
Alle Sendungen erfordern eine Zollerklärung, unterliegen der Mehrwertsteuer und müssen vollständige und korrekte Zolldaten aufweisen. Denken Sie daran, dass dies auch für Sendungen im Wert von 22 € oder weniger gilt, die derzeit nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Zu den weiteren Anforderungen gehören u. a. die Einreichung monatlicher elektronischer Umsatzsteuererklärungen über das IOSS-Portal und die 10-jährige Aufbewahrung von Unterlagen zu Umsätzen, die über IOSS abgewickelt werden.

Regeln für IOSS

Verkäufer und Marktplätze (elektronische Schnittstellen), die für IOSS registriert sind, müssen die im Rahmen von Verkäufen an Verbraucher/Käufer in einem EU-Mitgliedsstaat erhobene Mehrwertsteuer abführen. Der Mehrwertsteuersatz entspricht dem geltenden Mehrwertsteuersatz des EU-Mitgliedsstaats, in den die Waren geliefert werden. Marktplätze zahlen im Namen ihrer Händler.

So registrieren Sie sich für IOSS

Sind Anbieter bereits in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig, müssen Sie sich in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat für IOSS registrieren.
Wenn Unternehmen keinen Sitz in der EU haben, MÜSSEN Sie eine IOSS-Vertretung mit Sitz in der EU bestellen, die ihre Mehrwertsteuerpflichten gemäß IOSS-Verfahren übernimmt. Dies gilt nicht, wenn das Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe mit der EU bei der Mehrwertsteuer geschlossen hat.
Die IOSS-Registrierung gilt für alle Fernverkäufe importierter Waren an Verbraucher in der EU und funktioniert vergleichbar zu EU EORI bei den EU-Staaten.

Gibt es Ausnahmen von IOSS?

Nein, alle Sendungen bis zu einem Wert von einschließlich 150 €, die von einem für IOSS registrierten Unternehmen eingeführt werden, müssen unter dem IOSS-System erklärt werden.

Ist die IOSS-Registrierung obligatorisch?

Nein. Die Registrierung ist freiwillig. Wenn sich ein Unternehmen jedoch für IOSS registriert, müssen alle IOSS-Regeln eingehalten werden.
Mit IOSS müssen sich Verkäufer mit Sitz außerhalb der EU nur in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren, um ihre Mehrwertsteuererklärungen und -zahlungen für alle Sendungen in die EU zentral abzuwickeln. Entscheiden sich Verkäufer dafür, die Mehrwertsteuer nicht zentral abzuwickeln, ist der Mitgliedsstaat, in dem die Verbraucher wohnen (also das Zielland innerhalb der EU) für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Waren verantwortlich.
Wenn sich Verkäufer nicht für das IOSS-Programm registriert haben und keine Lösungen zur Vorauszahlung der Zollabgaben etc. verwenden, wird das Zielland/die Zielregion in der EU den Käufern alle anfallenden Einfuhrsteuern und -abgaben bei Lieferung der Waren in Rechnung stellen. Dadurch wird das Einkaufserlebnis der Endkunden innerhalb der EU erheblich beeinträchtigt.

 

AKTUELLE SITUATION

                      AB JULI 2021

    IOSS                                 OHNE IOSS

 

PRODUKTKOSTEN

20 €

20 €

20 €

MEHRWERTSTEUER (19 %)

0 €

(AUSGENOMMEN)

4,20 €

5,25–7,35 €

ZOLLABFERTIGUNGSGEBÜHR

0 €

(AUSGENOMMEN)

0 €

(VOM VERKÄUFER BEZAHLT)

5–15 €

GESAMTKOSTEN

20 €

24,20 €

30,25–42,35 €

Für Kunden im Vereinigten Königreich könnte es sich ggf. lohnen, mit der Bestellung einer IOS-Vertretung noch zu warten, da zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Gespräche über die Möglichkeit der Unterzeichnung eines gegenseitigen Mehrwertsteuerabkommens geführt werden.

Wie wirkt sich das Mehrwertsteuerpaket auf die Käufer in der EU aus?

Beim Kauf von Waren mit einem Eigenwert von höchstens 150 € von einem IOSS-registrierten Unternehmen zahlen Käufer die EU-Mehrwertsteuer schon während des Bestellvorgangs. Dies sollte zu jedem Zeitpunkt eindeutig ersichtlich sein, sodass es für Verbraucher/Käufer keine versteckten Kosten gibt.
Wenn das Unternehmen jedoch nicht für das IOSS-Verfahren registriert ist und die Bestellung verbrauchsteuerpflichtige Waren enthält oder der Wert über 150 € liegt, entstehen den jeweiligen Käufern wahrscheinlich beim Empfang durch Mehrwertsteuer und/oder Zollabgaben zusätzliche Kosten. Die beim Empfang erhobenen Einfuhrabgaben enthalten auch die Gestellungsgebühr des Zollagenten im Zielland.

Begriffsverzeichnis

Elektronische Schnittstelle:
Eine elektronische Schnittstelle kann eine Website, ein Portal, ein Gateway, ein Marktplatz, eine App oder jedes andere System sein, das verwendet wird, um Fernverkäufe zu erleichtern. Beispiel: Amazon, eBay, ETSY.
Vertretung:
Eine Vertretung muss eine in der EU niedergelassene Person sein: Es kann sich um eine Anwaltskanzlei, einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft von Verkäufern aus Drittländern handeln. Die Vermittlung MUSS als IOSS-Vermittlung registriert sein.
Fernverkauf:
Fernverkauf bezeichnet die Bereitstellung von Waren, die im Auftrag des Verkäufers (aus einem Drittstaat oder Drittgebiet) an einen Kunden in einem EU-Mitgliedsstaat gesandt oder transportiert werden. Beispiel: Wenn amerikanische Verkäufer etwas an Käufer in Deutschland verkaufen, handelt es sich dabei um Fernverkäufe.
Wenn der Online-Marktplatz an der Verkaufsstelle Mehrwertsteuer erhebt, stellt er dem Verkäufer für die jeweilige Sendung seinen IOSS zur Verfügung.

EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce vom Juli 2021
IOSS
Alles, was Sie zu den Änderungen an den EU-Mehrwertsteuerbestimmungen vom 1. Juli 2021 wissen müssen

 

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